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Altholz A1-A3

Container für Altholz A1-A3

Was darf rein? Klicken Sie hier für mehr Infos!

  • Altholz Kategorie A I – naturbelassenes Holz
  • Altholz Kategorie A II – verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
  • Altholz Kategorie A III – Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel

ab 178,50 € zzgl. Transport und Miete

Bitte wählen Sie zwischen folgenden Containergrößen aus:
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Der Container soll auf öffentlichem Grund (Straße, Parkplatz oder breiter Gehweg) abgestellt werden?

ab 178,50 € zzgl. Transport und Miete


  • Lieferung:
    bei Bestellung bis 12 Uhr, ist die Lieferung in der Regel am nächsten Werktag (Mo. - Fr.) möglich
  • Abholung:
    an dem von Ihnen angegebenen Wunschtermin, spätestens 1 - 2 Werktage später
  • Stellplatz / Aufstellung:
    mit LKW (bis zu 26 to) befahrbare feste Oberfläche, Zufahrtsbreite mind. 3,00 m, Rangierlänge mind. 18,00 m
  • Mietdauer:
    wählen Sie die Dauer nach Ihren Bedürfnissen
  • Füllhöhe / Menge:
    maximal bis zur Oberkante des Containers und nicht über das zulässige Gesamtgewicht
  • Maße (Tiefe x Breite x Höhe)

    5m³ Container: 3,10 x 1,80 x 1,30m
    7m³ Container: 3,50 x 1,80 x 1,50m
    10m³ Container: 4,00 x 1,90 x 1,80m
    Kleine Abweichungen der Containermaße möglich

  • Behälter- / Containertyp
    Wenn Sie es nicht anders angegeben haben, liefern wir Ihnen einen offenen Container ohne Deckel (Absetzmulde oder Abrollcontainer)

Was darf rein?

  • Altholz Kategorie A I – naturbelassenes Holz
  • Altholz Kategorie A II – verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
  • Altholz Kategorie A III – Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel

Das darf NICHT rein!

  • Altholz Kategorie A IV – mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I bis A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz

Der Container soll auf öffentlichem Grund (Straße, Parkplatz oder breiter Gehweg) abgestellt werden?

Wählen Sie gerne unser Service-Paket: Wir beantragen für Sie die Genehmigung bei Ihrer Stadt – oder Gemeindeverwaltung und sichern die Verkehrsfläche nach StVO ab. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass der Stellplatz am Tag der Containerbewegung (Anlieferung oder Abholung) frei bzw. gut zugänglich ist. Unter Umständen ist die Genehmigung für ein Halteverbot erforderlich und durch Sie bei der zuständigen Behörde einzuholen.

 

Tipps für Container-Neulinge

  • Legen Sie unter den Container Balken oder Holzbretter, so können Sie Beschädigungen am Untergrund vermeiden.
  • Kontrollieren Sie, ob wirklich nur die erlaubten Abfallarten im Container sind. Fehlbefüllungen müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.
  • Decken Sie den Container mit einer Plane ab! 

sichere & schnelle Bezahlung


Umweltgerechte Entsorgung